Die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 120 O wurde am 15. Juli 2025 in der 3. Ausgabe umfassend überarbeitet. Diese Änderungen stellen erweiterte Anforderungen an die Durchführung von Brandschutz-Eigenkontrollen. Brandschutzbeauftragte sind nun verpflichtet, einen systematischen Kontrollplan zu erstellen, der sowohl die zu prüfenden Brandschutzsysteme als auch die Häufigkeit der Kontrollen und die verantwortlichen Personen festlegt. Darüber hinaus müssen alle durchgeführten Kontrollen lückenlos dokumentiert und etwaige Mängel in einem detaillierten Mängelbericht erfasst werden, der entsprechende Maßnahmen und Fristen zur Behebung vorgibt.

Die Neufassung berücksichtigt auch die Anpassungen der TRVB 117 O (Ausbildung) und der TRVB 119 O (Organisatorischer Brandschutz), um eine durchgängige und rechtskonforme Umsetzung der Brandschutzvorgaben sicherzustellen. Diese Änderungen bieten eine fundierte Grundlage für eine gezielte Risikominderung und die langfristige Optimierung der Brandschutzmaßnahmen in Unternehmen.

Für Brandschutzbeauftragte bedeutet dies eine stärkere Fokussierung auf die Präzision und Nachvollziehbarkeit der Brandschutzmaßnahmen, was sowohl die rechtliche Sicherheit als auch die operative Effizienz im Brandschutzbereich erheblich steigert.

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