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Aktuelle Richtlinie des ÖBFV – Was Feuerwehren jetzt wissen müssen!

Einleitung

Stationäre Batteriespeichersysteme (engl.: BESS = Batterie Energy Storage System) gewinnen rasant an Bedeutung – in Gewerbe, Industrie, Energieversorgung und zunehmend auch im privaten Bereich. Mit der TRVB 165 N „Batteriespeichersysteme“ veröffentlicht der Österreichische Bundesfeuerwehrverband eine neue Technische Richtlinie, die erstmals umfassende Mindestanforderungen für den vorbeugenden Brandschutz definiert. Für Feuerwehren ist sie ein zentraler Baustein zur Einsatzvorbereitung.

Hintergrund: Warum eine neue TRVB?

Lithium-Ionen-Batterien bergen im Fehlerfall das Risiko eines thermischen Durchgehens (thermal runaway). Dabei entzündet sich eine Zelle, was zu einer Kettenreaktion weiterer Zellen führen kann. Die TRVB 165 N nimmt Stellung zu folgenden Themen:

  • Steigende Energieinhalte moderner Speicheranlagen.
  • Zunehmende Installationen in Gebäuden und waldbrandgefährdeten Bereichen.
  • Internationale Erkenntnisse aus Brandversuchen (u. a. UL 9540A = Internationale Prüfnorm der US-Underwriter Laboratories).

Die Richtlinie schafft erstmals einheitliche Standards für Planung, Errichtung und Betrieb solcher Anlagen.

Kerninhalte der TRVB 165 N

  1. Grundlagen und Begriffe

Die TRVB definiert klar die Systeme:

  • BESS – Batteriespeichersysteme
  • BSKW – Batteriespeicherkraftwerke Damit wird ein einheitliches Verständnis für Behörden, Betreiber und Einsatzkräfte geschaffen.
  1. Großbrandversuche nach UL 9540A

Die Richtlinie stützt sich auf die international anerkannte Testmethode zur Bewertung des Brandverhaltens von Batteriesystemen. Sie bildet die Grundlage für Abstandsregelungen und bauliche Anforderungen.

  1. Aufstellungsanforderungen
  • Im Freien: Berücksichtigung von Abständen, Witterung, möglicher Waldbrandgefahr und Löschwasserversorgung.
  • In Gebäuden: Massive Bauweise (z. B. REI 90, A2), Vermeidung gegenseitiger thermischer Beeinflussung, besondere Anforderungen bei hohen Energieinhalten.
  1. Organisatorischer Brandschutz

Dokumentation, Wartung, Notfallkonzepte und klare Verantwortlichkeiten sind verpflichtend festgelegt.

  1. Löschwasserversorgung

Je nach Standort können erhöhte Anforderungen gelten – insbesondere bei abgelegenen Anlagen oder in Waldbrandzonen.

Bedeutung für Feuerwehren

Die TRVB 165 N liefert wichtige Hinweise für die Einsatzpraxis:

  • Einsatzvorbereitung: Feuerwehren sollten lokale BESS-Anlagen erfassen und in Einsatzpläne integrieren.
  • Taktik: Ein klassischer Löschangriff ist nicht immer sinnvoll. Die Richtlinie betont, dass ein kontrolliertes thermisches Umsetzen – unter Sicherstellung ausreichender Löschwasserversorgung – eine Option sein kann.
  • Gefahreneinschätzung: Die Batterietechnologie entwickelt sich schnell. Feuerwehren müssen daher regelmäßig den Letztstand der TRVB prüfen.

Fazit

Die neue TRVB 165 N harmonisiert den Brandschutz bei Batteriespeichersystemen und schafft klare Leitlinien für Betreiber und Einsatzkräfte. Für Feuerwehren bedeutet das: Ausbildung aktualisieren, Einsatzpläne anpassen und die Richtlinie aktiv nutzen. Sie ist über die ÖBFV-Cloud abrufbar und sollte in jeder Feuerwehrführung bekannt sein.

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