löschübung

Nutzungsbezogenes Seminar

Pflichtseminar für Brandschutzbeauftragte (BSB)

gemäß TRVB 117/24 (O)

Um den steigenden Anforderungen im Bereich Brandschutz gerecht zu werden, sind Brandschutzbeauftragte (BSB) verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss ihrer Grundausbildung (Modul 2) ein nutzungsbezogenes Seminar zu absolvieren.

Dieses Seminar vertieft spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten, die auf die besonderen Anforderungen unterschiedlicher Nutzungsgruppen zugeschnitten sind. Damit tragen Sie entscheidend dazu bei, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und auf besondere Gefährdungen adäquat zu reagieren.

Einteilung der Nutzungsgruppen

Die Ausbildungsrichtlinie unterscheidet drei Hauptnutzungsgruppen, die jeweils spezifische Anforderungen an den Brandschutz stellen:

1.

N1: Nutzungen mit besonderer Personengefährdung

Diese Gruppe wird weiter unterteilt:

  • Gruppe A: Hotels, Gastgewerbebetriebe, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten
  • Gruppe B: Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Wohnhausanlagen
  • Gruppe C: Kindergärten, Volksschulen, Horte
2.

N2: Nutzungen mit erhöhter Brandgefahr

  • Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitende Betriebe
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
3.

N3: Nutzungen mit besonderen Gefährdungen

  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Einrichtungen zur Behindertenbetreuung

Abschluss mit schriftlicher Erfolgskontrolle

Warum dieses Seminar wichtig ist:

  • Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Ihre Teilnahme ist verpflichtend und sichert die Verlängerung Ihrer Qualifikation als Brandschutzbeauftragter.
  • Praxisorientiertes Wissen: Sie erhalten fundierte Kenntnisse, die speziell auf Ihre Betriebsnutzung abgestimmt sind.
  • Erhöhte Sicherheit: Mit Ihrem Fachwissen schützen Sie nicht nur Sachwerte, sondern vor allem Menschenleben.

Das Seminar wird gemäß den Vorgaben der TRVB 117/24 (O) mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle in deutscher Sprache abgeschlossen. Dabei ist ein Sprachlevel von B2 bis C1 erforderlich, um die Inhalte verstehen und anwenden zu können.

Buchen Sie jetzt Ihr nutzungsbezogenes Seminar und sichern Sie Ihre Qualifikation für die Zukunft!

Brandschutztechnik-Seminar

gemäß TRVB 117/24 (O)

Sie betreuen im Rahmen Ihrer Tätigkeit brandschutztechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Wasserlöschanlagen, Gaslöschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen? Dann sind Sie gemäß TRVB 117/24 (O) dazu verpflichtet, das entsprechende Brandschutztechnik-Seminar zu absolvieren.

Wenn in ihrem Betrieb mehrere Arten brandschutztechnischer Anlagen vorhanden sind, können das auch verschiedene Brandschutztechnik-Seminare sein. Diese vermitteln Ihnen fundiertes Wissen, um die Betreuung und Wartung brandschutztechnischer Systeme effektiv und gesetzeskonform durchführen zu können.

a man and woman wearing safety jackets and helmets

Für folgende Anlagen ist die Teilnahme verpflichtend:

  • Brandmeldeanlagen: Frühzeitige Erkennung von Bränden und Alarmauslösung.
  • Wasserlöschanlagen: Automatische oder manuelle Löschsysteme wie Sprinkler- und Hydrantenanlagen.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Druckbelüftungsanlagen: Systeme zur Rauchfreihaltung von Fluchtwegen und Gebäudeteilen.
  • Gas-Löschanlagen: Effiziente Löschtechnik für spezielle Bereiche, wie EDV-Räume oder Industrieanlagen.

Was Sie erwartet:

  • Praxisnahes Fachwissen: Lernen Sie den sicheren Umgang mit brandschutztechnischen Anlagen und erfahren Sie, wie diese effizient betreut werden.
  • Aktuelle Regelwerke und Normen: Bleiben Sie up-to-date mit den gesetzlichen Vorgaben.
  • Praktische Übungen und Austausch: Vertiefen Sie Ihr Wissen durch Fallbeispiele und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmer:innen.

Warum dieses Seminar wichtig ist

Eine korrekte Betreuung von brandschutztechnischen Anlagen erhöht die Sicherheit in Ihrem Betrieb maßgeblich und trägt dazu bei, Risiken zu minimieren. Gleichzeitig erfüllen Sie mit der Teilnahme Ihre gesetzlichen Verpflichtungen und stellen sicher, dass Sie im Ernstfall richtig handeln können.

Jetzt anmelden und bestens für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe gerüstet sein!

Abschluss mit schriftlicher Erfolgskontrolle

Das Seminar wird gemäß den Vorgaben der TRVB 117/24 (O) mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle in deutscher Sprache abgeschlossen. Dabei ist ein Sprachlevel von B2 bis C1 erforderlich, um die Inhalte verstehen und anwenden zu können.

Grundausbildung

Grundausbildung BSB

Erweiterte Ausbildung

Erweiterte Ausbildung

Fortbildung

Modul 1

Brandschutzwart (BSW)

360 Min. + Prüfung

BSW müssen innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich durch den BSB geschult werden.

Weitere Seminare

Fortbildung für BSW

180 bis 360 Min.

Die Fortbildung durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung in den Brandschutzpass ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluss von Modul 1: BSW

Modul 2

Brandschutzbeauftragter (BSB)

660 Min. + Prüfung

BSB gelten nach der Grundausbildung zunächst als provisorische Brandschutzbeauftragte, bis die erweiterte Ausbildung abgeschlossen wurde.

N1, N2, N3

Nutzungsbezogenes Seminar

360 Min. + Prüfung

BMA, RWA, SPA, DBA, GLA

Brandschutztechnikseminar

360 Min. + Prüfung

Für BSB innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung für die formale Befähigung zur Tätigkeitsausübung verpflichtend. Erst nach Abschluss der erweiterten Ausbildung gelten BSB als fertige Brandschutzbeauftragte.

Fortbildung

Weitere Seminare

Fortbildungsseminar für BSB
Jour Fixes etc.

180 bis 360 Min.

Für BSB nach der erweiterten Ausbildung alle 5 Jahre verpflichtend, mind. 360 Min. mit Eintragung in den Brandschutzpass. Seminare sind frei wählbar, jedoch sinnvollerweise nach Betriebsform und Anlage zu wählen.

Verfügbare Seminare