Grundausbildung
Grundausbildung BSB
Erweiterte Ausbildung
Erweiterte Ausbildung
Fortbildung
BSW müssen innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich durch den BSB geschult werden.
Die Fortbildung durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung in den Brandschutzpass ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluss von Modul 1: BSW
BSB gelten nach der Grundausbildung zunächst als provisorische Brandschutzbeauftragte, bis die erweiterte Ausbildung abgeschlossen wurde.
Für BSB innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung für die formale Befähigung zur Tätigkeitsausübung verpflichtend. Erst nach Abschluss der erweiterten Ausbildung gelten BSB als fertige Brandschutzbeauftragte.
Fortbildung
Für BSB nach der erweiterten Ausbildung alle 5 Jahre verpflichtend, mind. 360 Min. mit Eintragung in den Brandschutzpass. Seminare sind frei wählbar, jedoch sinnvollerweise nach Betriebsform und Anlage zu wählen.