Löschübungen

Brandschutzausbildung aus einer Hand

Das Ausbildungsprogramm des Brandschutzforums Austria orientiert sich im Bereich des Brandschutzes in erster Linie an den Vorgaben der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 117 (TRVB 117 O) in der jeweils geltenden Fassung. Diese Richtlinie legt das Mindestmaß an Brandschutz-Ausbildung fest. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl an Sonderseminaren zu speziellen Themen im vorbeugenden Brandschutz an. Diese können in der Liste „Sonderseminare“ eingesehen werden.

Brandschutzorgane in Betrieben

In der TRVB 117 O sind folgende Brandschutzorgane in Betrieben festgelegt:

Brandschutzwarte
(BSW)

Brandschutzbeauftragte (BSB)

Brandschutzgruppen
(BSG)

Interventionsdienste
(IVD)

Betriebsfeuerwehren (BTF) stellen die umfassendste Organisationsform des Betriebsbrandschutzes dar. Sie sind interne Einrichtungen des Unternehmens und in die jeweiligen Bezirksfeuerwehrverbände integriert.

Modularer Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung nach der TRVB 117 O ist modular strukturiert und gliedert sich in drei Hauptbereiche

Das Modul 1 muss von allen Brandschutzorganen absolviert werden. Es behandelt die grundlegenden Themen des Betriebsbrandschutzes, wie etwa Brandgefahren, die Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten, Brandschutz-Eigenkontrollen sowie das richtige Verhalten im Brandfall. Eine praktische Einheit zur Entstehungsbrandbekämpfung (Erste Löschhilfe) ist ebenfalls enthalten.

Brandschutzbeauftragte absolvieren zusätzlich das zweitägige Modul 2, in dem spezifische Themen des Vorbeugenden Brandschutzes vertieft werden. Der Fokus liegt hierbei auf den relevanten gesetzlichen Bestimmungen sowie auf den Bereichen baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz.

Modul 3 richtet sich an die Ausbildung von Brandschutzgruppen (nach Modul 1). Diese können auf Wunsch betriebsspezifisch angepasst werden.

Alle Kurse der Grundausbildung enden mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle in deutscher Sprache. Nach erfolgreichem Abschluss von Modul 1 wird der Österreichische Brandschutzpass ausgestellt (dafür wird ein Passfoto benötigt), und die weiteren Ausbildungen werden im Pass eingetragen.

Nutzungsbezogene Seminare

Diese Seminare dienen der fortgeschrittenen Ausbildung von Brandschutzorganen in Bezug auf spezifische Nutzungen. Jeder Brandschutzbeauftragte muss innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung ein N-Seminar besuchen, das auf die jeweilige Nutzung abgestimmt ist. Die Kategorien der Seminare sind:

  • N1: Betriebe mit besonderer Personengefährdung, z. B. Hotels, Gastgewerbe, Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Hochhäuser, Wohnhausanlagen
  • N2: Betriebe mit erhöhter Brandgefahr, z. B. Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz-, Papier- und Kunststoffverarbeitende Betriebe
  • N3: Betriebe mit besonderen Gefährdungen, z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Behindertenbetreuungseinrichtungen

Brandschutz-Technikseminare

Für Betriebe, die mit spezifischen Brandschutzeinrichtungen ausgestattet sind, müssen Brandschutzbeauftragte entsprechende Technikseminare besuchen. Auch diese müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung abgeschlossen sein. Es gibt Seminare zu folgenden Themen:

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen (SPA)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen (RWA, DBA)
  • Gaslöschanlagen (GLA)

Zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten (BSB) und anderen im Brandschutz tätigen Personen werden regelmäßig Fortbildungsseminare angeboten. Diese sind auch notwendig, um die Gültigkeit des Brandschutzpasses zu verlängern.

Die Fortbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten muss spätestens alle fünf Jahre erfolgen.

Fortbildung für Brandschutzwarte (BSW)

Brandschutzwarte müssen ebenfalls innerhalb von fünf Jahren eine Fortbildung absolvieren. Diese kann auch durch einen autorisierten Brandschutzbeauftragten im Betrieb durchgeführt werden. Unabhängig davon bietet das Brandschutzforum Austria auch Fortbildungen für Brandschutzwarte an. Die Teilnahme an diesen Seminaren muss dokumentiert werden.

Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (BSB)

Innerhalb von maximal fünf Jahren muss jeder Brandschutzbeauftragte mindestens eine Fortbildung absolvieren. Empfohlene Fortbildungsformate sind:

  • „Fortbildung für BSB“: Ein eintägiges Seminar, das die Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten erfüllt und Inhalte zu den Neuerungen der letzten fünf Jahre bietet.
  • „Aprilsymposion“: Jährlich stattfindende Haupt- und Spezialseminare.
  • Brandschutztage: Praxisorientierte Veranstaltungen, die einmal jährlich in Klagenfurt und Lebring stattfinden.
  • Jour-Fixes: Weiterbildungen auf dem Gebiet des betrieblichen oder vorbeugenden Brandschutzes, die insgesamt mindestens 360 Minuten (mindestens 3 mal 120 Minuten) umfassen.

Grundausbildung

Grundausbildung BSB

Erweiterte Ausbildung

Erweiterte Ausbildung

Fortbildung

Modul 1

Brandschutzwart (BSW)

360 Min. + Prüfung

BSW müssen innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich durch den BSB geschult werden.

Weitere Seminare

Fortbildung für BSW

180 bis 360 Min.

Die Fortbildung durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung in den Brandschutzpass ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluss von Modul 1: BSW

Modul 2

Brandschutzbeauftragter (BSB)

660 Min. + Prüfung

BSB gelten nach der Grundausbildung zunächst als provisorische Brandschutzbeauftragte, bis die erweiterte Ausbildung abgeschlossen wurde.

N1, N2, N3

Nutzungsbezogenes Seminar

360 Min. + Prüfung

BMA, RWA, SPA, DBA, GLA

Brandschutztechnikseminar

360 Min. + Prüfung

Für BSB innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung für die formale Befähigung zur Tätigkeitsausübung verpflichtend. Erst nach Abschluss der erweiterten Ausbildung gelten BSB als fertige Brandschutzbeauftragte.

Fortbildung

Weitere Seminare

Fortbildungsseminar für BSB
Jour Fixes etc.

180 bis 360 Min.

Für BSB nach der erweiterten Ausbildung alle 5 Jahre verpflichtend, mind. 360 Min. mit Eintragung in den Brandschutzpass. Seminare sind frei wählbar, jedoch sinnvollerweise nach Betriebsform und Anlage zu wählen.

Nachweis der Ausbildung

Nach Abschluss der Kurse und Seminare gemäß der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz 117 (TRVB 117 O) erhalten die Teilnehmer*innen ein Zeugnis oder eine Teilnahmebestätigung. Die erfolgreich absolvierte Ausbildung wird zusätzlich im Brandschutzpass vermerkt. Der Österreichische Brandschutzpass ist in allen Bundesländern gültig und dient vor allem der Vorlage bei behördlichen Überprüfungen.

Der österreichische Brandschutzpass

Für den österreichischen Brandschutzpass ist ein Foto erforderlich.

Der Brandschutzpass dokumentiert alle absolvierten Aus- und Weiterbildungen und wird nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Module ausgestellt. Für die Ausstellung des Passes ist ein Passfoto erforderlich.

Praktische Ausbildungen direkt im Betrieb

Im Rahmen der praktischen Ausbildung bietet das Brandschutzforum Austria eine Reihe von Schulungen direkt vor Ort in Ihrem Betrieb an.

brandschutzübung

Erste Löschhilfe (EL)

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz muss eine ausreichende Anzahl von Personen im Betrieb im Umgang mit den Mitteln der Ersten Löschhilfe geschult werden. Wir bieten diese praxisorientierte Ausbildung für alle Betriebe an.

Räumungsübung

Die jährlich vorgeschriebene Räumungsübung kann direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden. Dies umfasst die gesamte Planung und Vorbereitung, die Durchführung der Übung sowie eine anschließende Nachbesprechung.

Acetylengasbrand-Simulation

Für alle Unternehmen und Feuerwehren, die Acetylengasflaschen verwenden, bieten wir spezialisierte Schulungen an. Mit einem modernen Simulationsgerät führen wir realistische Acetylengasbrand-Simulationen durch – direkt in Ihrem Betrieb oder bei Ihrer Feuerwehr.

Verfügbare Seminare