Brandschutzorgane in Betrieben
In der TRVB 117 O sind folgende Brandschutzorgane in Betrieben festgelegt:
Betriebsfeuerwehren (BTF) stellen die umfassendste Organisationsform des Betriebsbrandschutzes dar. Sie sind interne Einrichtungen des Unternehmens und in die jeweiligen Bezirksfeuerwehrverbände integriert.
Modularer Aufbau der Ausbildung
Die Ausbildung nach der TRVB 117 O ist modular strukturiert und gliedert sich in drei Hauptbereiche
Grundausbildung
Grundausbildung BSB
Erweiterte Ausbildung
Erweiterte Ausbildung
Fortbildung
BSW müssen innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich durch den BSB geschult werden.
Die Fortbildung durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung in den Brandschutzpass ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluss von Modul 1: BSW
BSB gelten nach der Grundausbildung zunächst als provisorische Brandschutzbeauftragte, bis die erweiterte Ausbildung abgeschlossen wurde.
Für BSB innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung für die formale Befähigung zur Tätigkeitsausübung verpflichtend. Erst nach Abschluss der erweiterten Ausbildung gelten BSB als fertige Brandschutzbeauftragte.
Fortbildung
Für BSB nach der erweiterten Ausbildung alle 5 Jahre verpflichtend, mind. 360 Min. mit Eintragung in den Brandschutzpass. Seminare sind frei wählbar, jedoch sinnvollerweise nach Betriebsform und Anlage zu wählen.