Schlüsselthemen der Fortbildung
Zielgruppe der Fortbildung
Diese Fortbildung stellt sicher, dass die Teilnehmer auf dem neuesten Stand der Brandschutzrichtlinien sind und ihre Kenntnisse im Bereich Brandschutz praxisnah erweitern. Sie erfüllt die Anforderungen für die Verlängerung des Brandschutzpasses und trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Brandschutzes in Betrieben bei.
Grundausbildung
Grundausbildung BSB
Erweiterte Ausbildung
Erweiterte Ausbildung
Fortbildung
BSW müssen innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich durch den BSB geschult werden.
Die Fortbildung durch Ausbildungsinstitutionen mit Eintragung in den Brandschutzpass ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluss von Modul 1: BSW
BSB gelten nach der Grundausbildung zunächst als provisorische Brandschutzbeauftragte, bis die erweiterte Ausbildung abgeschlossen wurde.
Für BSB innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung für die formale Befähigung zur Tätigkeitsausübung verpflichtend. Erst nach Abschluss der erweiterten Ausbildung gelten BSB als fertige Brandschutzbeauftragte.
Fortbildung
Für BSB nach der erweiterten Ausbildung alle 5 Jahre verpflichtend, mind. 360 Min. mit Eintragung in den Brandschutzpass. Seminare sind frei wählbar, jedoch sinnvollerweise nach Betriebsform und Anlage zu wählen.